Versicherungen im Schüleraustausch
Schüleraustausch weltweit: Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (außer USA)
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Schüleraustauschprogramme müssen für die Gesamtdauer des Programms bzw. des Aufenthaltes ausreichend versichert sein. Dazu bieten wir optional ein Versicherungspaket (VP) an, bestehend aus Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Das VP kostet inklusive Vermittlungsgebühr:
- 50 € für Programme bis zu vier Wochen,
- 80 € für Programme bis zu zwölf Wochen,
- 200 € für Programme bis zu 26 Wochen und
- 390 € für Reisen bis zu 52 Wochen.
Das VP gilt für die Dauer des gewählten Programms. Bei Verlängerung am Ende des Programms ist die Versicherung tageweise nachbuchbar (1,50 € pro Tag, mindestens 15 €).
Wir arbeiten mit der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH zusammen, die sich seit vielen Jahren auf den Bereich Jugendreisen spezialisiert hat. Diese ist im Krankheits- oder Schadensfall Ihr kompetenter Ansprechpartner. Bei „kleineren“ Rechnungen wird vor Ort in Vorkasse getreten und die ORIGINAL-Rechnungen werden gesammelt und nach Programmende zusammen eingereicht. Dabei bitte beachten, dass die Originale spätestens drei Monate nach Versicherungsende (also Programmende) eingereicht und somit erstattet werden können. Für die Rückerstattung ist zudem das Einreichen eines Arztberichtes notwendig. Bei Krankenhausaufenthalten oder sehr teuren Arztbesuchen muss vorher bzw. umgehend unsere Versicherung informiert werden, damit die Assistance eingeschaltet werden und sich um die Begleichung der Rechnungen vor Ort kümmern kann.
Generell gilt:
- Es werden nur Behandlungen für akute Krankheiten und Verletzungen erstattet, Behandlungen oder Therapien von „mitgebrachten“ Erkrankungen (z.B. Karies, bekannte Allergien, Kontrolle der festen Zahnspange, Routine- oder Kontrolluntersuchungen ...) werden nicht erstattet.
- Kosten für die Behandlung/ Therapie von psychischen Erkrankungen (z.B. Essstörung) werden nicht erstattet.
- Kosten für die Behandlung/ Therapie von Beschwerden/ Erkrankungen, die auf einen früheren Unfall oder eine frühere Erkrankung zurückgehen, werden nicht erstattet.
- Fehlende Impfungen, die vor Ort nachgeholt werden müssen, werden ebenfalls nicht erstattet.
- Achtung: Medizinische Kosten, die aufgrund von Konsum/ Missbrauch von Alkohol oder Drogen entstehen, werden NICHT von der Versicherung erstattet!
Die Bedingungen der einzelnen Bestandteile des VP sowie das Schadensformular und ein „Wegweiser für den Schadensfall“ stehen hier zum Download bereit:
- Auslandskrankenversicherung Schüleraustausch
- Unfallversicherung Schüleraustausch
- Haftpflichtversicherung Schüleraustausch
Formulare/ Informationen:
Bitte beachten Sie die für das Zielland Ihres Kindes besonderen Hinweise:
Argentinien
Bereits zur Beantragung des Visums für Argentinien verlangt die argentinische Einwanderungsbehörde eine spanischsprachige Bestätigung über einen bestehenden Versicherungsschutz der Teilnehmerin oder des Teilnehmers (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Aus diesem Grund empfehlen wir für Argentinien das über uns vermittelte Versicherungspaket, da unser Versicherer spanischsprachige Bestätigungen anfertigen kann. Sollten Sie anderweitig Versicherungen abschließen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob der Versicherer diesen Sprachservice anbietet, da es in Ihrer Pflicht liegt, dass Sie spanischsprachige Versicherungsbestätigungen zur Beantragung des Visums bereitstellen können (meist bereits vier Monate vor Abflug).
Wir empfehlen zudem eine Diebstahlversicherung für den Aufenthalt in Argentinien. Diese wird von uns nicht angeboten, sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre Hausratversicherung darauf an.
Australien
Der australische Gesetzgeber schreibt in Verbindung mit dem Visum eine Basiskrankenversicherung (Overseas Student Health Cover) vor, die im Programmpreis enthalten ist. Informationen finden Sie online unter www.oshcworldcare.com.au. Die Basiskrankenversicherung beinhaltet keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Auf Wunsch kann das über uns vermittelte VP gebucht werden.
Für das Kurzzeitprogramm, für das kein Visum erforderlich ist, kann unser VP abgeschlossen werden.
Chile
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Schüleraustauschprogrammes in Chile müssen für die Gesamtdauer des Programms bzw. des Aufenthaltes ausreichend versichert sein (Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Dazu bieten wir optional das über uns vermittelte Versicherungspaket an, Sie können aber auch durch eigene Versicherungspartner den ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
Wir empfehlen zudem eine Diebstahlversicherung für den Aufenthalt in Chile. Diese wird von uns nicht angeboten, sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre Hausratversicherung darauf an.
China
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Schüleraustauschprogrammes in China müssen für die Gesamtdauer des Programms bzw. des Aufenthaltes ausreichend versichert sein (Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Dazu bieten wir optional das über uns vermittelte Versicherungspaket an, Sie können aber auch durch eigene Versicherungspartner den ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
Ecuador
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Schüleraustauschprogrammes in Ecuador müssen für die Gesamtdauer des Programms bzw. des Aufenthaltes ausreichend versichert sein (Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Dazu bieten wir optional das über uns vermittelte Versicherungspaket an, Sie können aber auch durch eigene Versicherungspartner den ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
Wir empfehlen zudem eine Diebstahlversicherung für den Aufenthalt in Ecuador. Diese wird von uns nicht angeboten, sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre Hausratversicherung darauf an.
England, Frankreich, Spanien
Gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Programmen innerhalb Europas benötigen das VP in der Regel nicht. Auf Wunsch kann es aber gebucht werden.
Achtung: Ärzte in Europa sind nicht verpflichtet die europäische Krankenkassenkarte zu akzeptieren und stellen dann ggf. eine Privatrechnung aus, die von der deutschen Krankenkasse nur im Rahmen des deutschen Arzttarifes beglichen werden. Daher Vorsicht: Hier können schnell mal sehr hohe Differenzen entstehen. Des Weiteren ist der medizinisch notwendige Rücktransport weder durch eine private noch gesetzliche Krankenkasse abgedeckt. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Krankenkasse mögliche Zusatzversicherungen für das europäische Ausland bei einem Langzeitaufenthalt ab.
Kanada
Der kanadische Gesetzgeber schreibt eine Basiskrankenversicherung vor, die im Programmpreis enthalten ist (Ausnahme: Québec). Die Basiskrankenversicherung beinhaltet keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Auf Wunsch kann das über uns vermittelte VP abgeschlossen werden.
Neuseeland
Der neuseeländische Gesetzgeber schreibt für die Versicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmte Leistungen vor, die alle in der Unicare-Versicherung enthalten sind. Die Versicherung wird über die Schule abgeschlossen, welche auch als Ansprechpartner im Schadensfall fungiert und bei der Abwicklung der Schadensmeldung behilflich ist. Informationen erhalten Sie bei Zusendung des Vertragsangebotes oder online unter www.uni-care.org. Die Unicare-Versicherung ist im Programmpreis enthalten (inkl. Vermittlungsgebühr).
USA
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des USA-Programms gilt dieses VP NICHT. Für das USA-Programm gelten besondere Bedingungen, die Sie unter Versicherung USA finden.
Leitung Schüleraustausch

Achtung:
Dieses Versicherungspaket gilt NICHT für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des USA-Programms. Für das USA-Programm gelten besondere Bedingungen, die Sie unter Versicherung USA finden.
Kurzzeitprogramme:
Für Informationen zum Versicherungsschutz in den verschiedenen Kurzzeitprogrammen sprechen Sie uns bitte persönlich an.
Unser Versicherungspartner



