Vergaberichtlinien des Rheingold-Stipendiums
Wichtige Erläuterungen zum Rheingold-Stipendium 2012/13 von Open Door International e.V.
Der gemeinnützige Verein Open Door International e.V. hat beschlossen, für das Jahr 2012/13 ein Vollstipendium an eine geeignete Schülerin/einen geeigneten Schüler zu vergeben.
Die Idee des Stipendiums
Der Verein finanziert aus seinen Überschüssen und durch Zuschüsse Dritter das Rheingold-Stipendienprogramm. An der Finanzierung können sich Einrichtungen und Privatpersonen beteiligen, die sich für die Förderung selbstlosen sozialen Engagements bei Jugendlichen einsetzen möchten, indem diesen Jugendlichen eine besondere Belohnung für ihren Idealismus geboten wird.Gegenstand des Stipendiums
Ausgeschrieben wird ein Vollstipendium für einen 10-monatigen Schulbesuch in den USA.Auswahlkriterien
Es wird eine Jugendliche/ein Jugendlicher ausgewählt, die/der sich in besonderer Weise durch soziales Engagement auszeichnet. Besonders gewünscht ist solches Engagement im Bereich der Völkerverständigung und des Abbaus von Vorurteilen, aber auch andere Formen gesellschaftlichen Engagements im Bereich Bildung, Erziehung, Politik und Kultur oder karitative Tätigkeiten kommen in Betracht. Hierzu zählt unter anderem auch die unentgeltliche Aufnahme von ausländischen Gastschülern in der eigenen Familie.Voraussetzungen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für einen Auslandsschulaufenthalt erfüllen. Hierzu gehören- mindestens ausreichende Sprachkenntnisse zur Integration in eine Gastfamilie,
- mindestens durchschnittliche schulische Leistungen,
- gute körperliche und geistige Verfassung sowie die
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich in einer anderen Kultur einzuleben.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen deutlich machen, dass sie die
Kriterien für die Auswahl in besonderer Weise erfüllen. Die vollständigen Unterlagen für ein Programm im folgenden Schuljahr müssen bis zum 30. November 2011 eingetroffen sein.
Zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören:- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- zwei aktuelle Passbilder
- Lebenslauf
- Nachweise über das soziale Engagement
- Kopien der letzten drei Versetzungszeugnisse
- Lehrergutachten
- Motivationsschreiben/Selbstdarstellung
Die allgemeinen Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen sind unbedingt zu beachten.
Wer auch unabhängig von dem Rheingold-Stipendium Interesse an einem unserer Programme hat, sollte dies in den Bewerbungsunterlagen kenntlich machen. Dies hat keinerlei Einfluss auf die Bewerbung um ein Stipendium. Sollte der Bewerber/die Bewerberin kein Stipendium erhalten, würde er/sie dann in das reguläre Bewerbungsverfahren für das jeweilige Land aufgenommen. Hierbei kann es notwendig sein, noch weitere Bewerbungsunterlagen nachzureichen.Auszahlung
Das Stipendium wird gemäß den Programmbeschreibungen von Open Door International e.V. den Stipendiaten gewährt. Die Leistung wird als Sachleistung erbracht, ein Anspruch auf Barauszahlung des Stipendiums besteht nicht.Gegenleistung der Stipendiaten
Die Stipendiatin/der Stipendiat muss jeden Monat einen Bericht mit Bildern über ihre/seine Erlebnisse im Gastland verfassen, und zwar zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten (Leben in der Familie, Schulsystem, Landestraditionen und Mentalitätsunterschiede, Freizeitgestaltung, Essgewohnheiten etc.) und in unterschiedlichen Textsorten (Bericht, Reportage, Tagebucheintrag, Interview, Gedicht). Die Berichte und Fotos können von Open Door International e.V. auf seiner Webseite oder/und in anderer Weise veröffentlicht werden. Der Monatsbericht muss mindestens 450 Wörter umfassen und ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats per E-Mail bei Open Door International e.V. einzureichen.Auswahlprozess
Die Auswahl erfolgt in Absprache mit dem Vorstand durch eine unabhängige Jury bzw. durch Hauptamtliche des Vereins, die nach den festgelegten Regeln (siehe Auswahlkriterien, Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren) den Stipendiaten/die Stipendiatin auswählt. Die Bekanntgabe der Stipendiatin/des Stipendiaten erfolgt voraussichtlich im Januar 2012.
Die Entscheidung über die Auswahl der Stipendiatin/des Stipendiaten ist endgültig und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Programmabbruch
Sollte die Stipendiatin/der Stipendiat das Programm ohne zwingenden Grund abbrechen oder aufgrund von z.B. Alkohol oder Drogenmissbrauch, Verstoß gegen die Regeln etc. aus dem Programm ausgeschlossen werden, so hat Open Door International e.V. das Recht, einen anteiligen Stipendienbetrag zurückzufordern.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Richtlinie als lückenhaft erweist.Köln, im Juli 2011
Download "Vergaberichtlinien des Rheingold-Stipendiums 2012/2013"
Ansprechpartnerin Rheingold-Stipendium

Bewerbungen nicht mehr möglich!
Bewerbungen für das Rheingold-Stipendium 2012/2013 sind leider nicht mehr möglich.


