Vereinsstruktur

Auf der Mitgliederversammlung – dem höchsten Organ des Vereins –  werden alle drei Jahre die Gremien gewählt: der Vorstand und der Beirat.

Vorstand:

Der Vorstand kann sich aus höchstens drei Personen zusammensetzen. Mindestens erforderlich sind ein Vorsitzender (1) und ein stellvertretender Vorsitzender (2), die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

Der Vorstand kann durch Beschluss eine Geschäftsführung bestellen, die dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und vom Vorstand weisungsabhängig ist.
Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und ist weisungsbefugt gegenüber den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Beirat:

Dem Beirat – bestehend aus mindestens drei Mitgliedern – kommen zwei wesentliche Aufgaben zu:

  1. Die Vertretung der Interessen der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Vorstand und gegebenenfalls der Geschäftsführung.
  2. Die Mitwirkung an der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes.

Wie auch der Vorstand fasst der Beirat seine Beschlüsse mit Stimmmehrheit.

 

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