SchüleraustauschVersicherung

Versicherungen im Schüleraustausch und den Kurzzeitprogrammen

Alle Teilnehmer:innen unserer Schüleraustausch- und Kurzzeitprogramme müssen für die Gesamtdauer des Programms bzw. des Aufenthaltes ausreichend versichert sein. Für Teilnehmer:innen unserer Schüleraustauschprogramme in den USA ist das Versicherungspaket (VP) bestehend aus Reise-Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung obligatorisch und im Programmpreis enthalten. Für alle anderen Schüleraustauschprogramme sowie für die Kurzzeitprogramme kann dieser Versicherungsschutz optional abgeschlossen werden. Alternativ kann auch eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

Der Beitrag für das VP (ink. Versicherungssteuer) ist abhängig von der Programm- bzw. Versicherungsdauer:

  • 56,00 € für Programme bis zu 4 Wochen
  • 168,00 € für Programme bis zu 12 Wochen
  • 252,00 € für Programme bis zu 18 Wochen
  • 364,00 € für Programme bis zu 26 Wochen
  • 560,00 € für Programme bis zu 40 Wochen
  • 616,00 € für Programme bis zu 44 Wochen
  • 728,00 € für Programme bis zu 52 Wochen

Das VP gilt für die Dauer des gewählten Programms. Für eine Verlängerung am Ende des Programms kann eine entsprechende Anfrage gestellt werden. Der Versicherungs-Beitrag für die Verlängerung des Versicherungsschutzes beträgt 2,00 € pro Tag inkl. Versicherungssteuer.

 

Wir arbeiten mit der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH zusammen, die sich seit vielen Jahren auf den Bereich Jugendreisen spezialisiert hat. Diese ist im Krankheits- oder Schadenfall Ihr kompetenter Ansprechpartner. 

 

Hier finden Sie alle Infos zum ODI-Versicherungspaket!

Generell gilt:

  • Es besteht freie Arztwahl; bei einem "normalen" Arztbesuch muss die Versicherung nicht vorab telefonisch kontaktiert/informiert werden.
  • Bei voraussichtlichen Kosten von bis zu 500 € muss man in Vorkasse gehen und die Rechnung(en) zur Erstattung zeitnah (spätestens drei Monate nach Versicherungsende, d.h. nach Programmende) direkt online einreichen. Für die Rückerstattung ist zudem das Einreichen eines Arztberichtes notwendig. 
  • Bei voraussichtlichen Kosten über 500 € sowie bei Krankenhausaufenthalten ist vorher bzw. umgehend der Versicherer zu informieren, welcher dann eine entsprechende Deckungszusage an den Arzt bzw. das Krankenhaus erstellt und direkt mit diesem abrechnet.
  • Es werden nur Behandlungen für akute Krankheiten, Verletzungen oder psychische Störungen erstattet. Längerfristige Behandlungen/ Therapien von „mitgebrachten“ bzw. vorher bekannten Erkrankungen oder Störungen (z.B. Karies, bekannte Allergien, Kontrolle der festen Zahnspange, Routine- oder Kontrolluntersuchungen, Essstörung ...) werden nicht erstattet.
  • Kosten für die Behandlung/ Therapie von Beschwerden/ Erkrankungen, die auf einen früheren Unfall oder eine frühere Erkrankung zurückgehen, werden nicht erstattet.
  • Fehlende Impfungen, die vor Ort nachgeholt werden müssen, werden ebenfalls nicht erstattet.
  • Achtung: Medizinische Kosten, die aufgrund von Konsum/ Missbrauch von Alkohol oder Drogen entstehen, werden NICHT von der Versicherung erstattet!
  • Das Versicherungspaket kann nur komplett gebucht werden (Kranken-, Unfall UND Haftpflichtversicherung). Die Buchung einzelner Komponenten ist nicht möglich.
  • Das Versicherungspaket kann nur VOR Reiseantritt für die gesamte Dauer des Programms bzw. Aufenthaltes gebucht werden. Tageweise Verlängerungen nach Ende des Programms sind möglich, zum Beispiel für eine private Reise mit den Eltern.
  • Das Versicherungspaket gilt weltweit, auch bei Reisen während des Programms in andere Länder.

Bitte beachten Sie die für das Zielland Ihres Kindes besonderen Hinweise:

Argentinien

Bereits zur Beantragung des Visums für Argentinien verlangt die argentinische Einwanderungsbehörde eine spanischsprachige Bestätigung über einen bestehenden Versicherungsschutz der oder des Teilnehmenden (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Aus diesem Grund empfehlen wir für Argentinien das über uns vermittelte Versicherungspaket, da unser Versicherer spanischsprachige Bestätigungen anfertigen kann. Sollten Sie anderweitig Versicherungen abschließen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob der Versicherer diesen Sprachservice anbietet, da es in Ihrer Pflicht liegt, dass Sie spanischsprachige Versicherungsbestätigungen zur Beantragung des Visums bereitstellen können (meist bereits vier Monate vor Abflug).
Wir empfehlen zudem eine Diebstahlversicherung für den Aufenthalt in Argentinien. Diese wird von uns nicht angeboten, sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre Hausratversicherung darauf an.

Chile, Costa Rica

Alle Teilnehmer:innen unserer Schüleraustauschprogramme in Chile und Costa Rica müssen für die Gesamtdauer des Programms bzw. des Aufenthaltes ausreichend versichert sein (Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Dazu bieten wir optional das über uns vermittelte Versicherungspaket an, Sie können aber auch durch eigene Versicherungspartner den ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
Wir empfehlen zudem eine Diebstahlversicherung. Diese wird von uns nicht angeboten, sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre Hausratversicherung darauf an.

Frankreich, Irland, Spanien

Gesetzlich versicherte Teilnehmer:innen von Programmen innerhalb Europas benötigen das VP in der Regel nicht. Auf Wunsch kann es aber gebucht werden.
Achtung: Ärzte in Europa sind nicht verpflichtet die europäische Krankenkassenkarte zu akzeptieren und stellen dann ggf. eine Privatrechnung aus, die von der deutschen Krankenkasse nur im Rahmen des deutschen Arzttarifes beglichen werden. Daher Vorsicht: Hier können schnell mal sehr hohe Differenzen entstehen. Des Weiteren ist der medizinisch notwendige Rücktransport weder durch eine private noch gesetzliche Krankenkasse abgedeckt. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Krankenkasse mögliche Zusatzversicherungen für das europäische Ausland bei einem Langzeitaufenthalt ab.

Kanada

Der kanadische Gesetzgeber schreibt eine Basiskrankenversicherung vor, die vom Schuldistrikt abgeschlossen wird und die im Programmpreis enthalten ist. Die Basiskrankenversicherung deckt nur die Behandlung bzw. Grundversorgung akuter Erkrankungen und Verletzungen und beinhaltet keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen, sich über diese Basisversicherung hinaus zu versichern, es sei denn, Ihre bestehenden Versicherungen decken das ab. Auf Wunsch kann das über ODI vermittelte VP abgeschlossen werden. Achtung: die kanadische Basiskrankenversicherung kann NICHT für die Dauer einer privaten Reise im Anschluss an das Programm verlängert werden!

Neuseeland

Der neuseeländische Gesetzgeber verlangt, dass alle internationalen Schüler:innen umfassend versichert sind. Die meisten Schulen arbeiten mit den Anbietern Uni-Care oder Studentsafe. Beide Versicherungen decken alle Anforderungen ab. Die Versicherung ist daher obligatorischer Bestandteil des Programms; die Kosten sind im Programmpreis enthalten (inkl. Vermittlungsgebühr). Die Versicherung wird von der Schule abgeschlossen, die Schule ist auch Ansprechpartner im Schadensfall. Die Versicherungen sind sehr umfassend, Zusatzversicherungen sind im Normalfall nicht notwendig.

USA

Das VP ist für das Schüleraustauschprogramm in den USA obligatorisch und im Programmpreis enthalten.

Weitere Versicherungen

Gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhalten Sie mit der Rechnung von uns automatisch eine Bestätigung unserer Insolvenzversicherung (Reisesicherungsschein für Pauschalreisen). Diese Versicherung müssen alle Reiseveranstalter für ihre Kund:innen abschließen, sofern die Kund:innen eine Anzahlung auf den Reisepreis entrichten. Mit dieser Versicherung sind Sie für den Fall abgesichert, dass Ihr Reiseveranstalter zwischen der Anzahlung und dem Reiseantritt insolvent wird. Sie erhalten den Beleg an die erste Rechnung getackert, er verbleibt bei Ihnen zu Hause. Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung!

Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, jederzeit vom Reisevertrag zurückzutreten. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts 10–90% des Programmpreises zu zahlen.

Sie haben die Möglichkeit, über unseren Versicherungspartner für den Programmpreis eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Erkrankte Teilnehmende unserer Langzeitprogramme haben sich jedoch meist dafür entschieden, den Reiseantritt zu verschieben, um den Aufenthalt nicht ganz aufgeben zu müssen. Damit sind in der Regel nur geringe Kosten für die Umbuchung des Fluges verbunden.

Je nach Höhe des Reisepreises liegen die Kosten für die RRKV mit Selbstbehalt bei 2 % bis 3,1% vom Reisepreis und 2,7 % bis 3,8 % ohne Selbstbehalt. Bei der Variante mit Selbstbehalt kann man optional einen Corona-Zusatzbaustein dazu buchen (1,1 % bis 1,7 % vom Reisepreis).

Wenn Sie eine RRKV für den Programmpreis abschließen möchten, richten Sie bitte zeitnah nach Vertragsabschluss eine entsprechende Anfrage an: BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, Ansprechpartnerin Frau Michaela Karl, Telefon: 08104-8916591, Email: karl@reiseversicherung-bernhard.com. Für die Erstellung eines Angebots werden folgende Angaben benötigt: Name und Geburtsdatum der zu versichernden Person, der genaue Reisepreis (s. Vertrag), der Reisezeitraum sowie das Zielland.

Achtung: Wenn der Flug nicht im Reisepreis enthalten ist, muss bei Bedarf für den Flug eine gesonderte RRKV abgeschlossen werden.

Eine Reisegepäckversicherung bieten wir nicht an. Sollten Sie eine solche Versicherung abschließen wollen, dann achten Sie bitte darauf, ob nur die An- und Abreise von dieser Versicherung abgedeckt werden oder der gesamte Aufenthalt. Häufig gilt der Aufenthalt im Gastland nicht als Reise.

Fragen? Ich helfe Ihnen gerne!

Gaby Kühn
Leiterin Schüleraustausch


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