Viele Jugendliche entscheiden sich für einen Auslandsaufenthalt während oder nach der 10. Klasse: Ein Auslandsaufenthalt nach der 9. Klasse ermöglicht in der Regel durch die Anerkennung der Schule einen direkten Besuch der 11. Klasse. Bei einem eingeschobenen Jahr zwischen der 10. und 11. Klasse ist der Besuch der 11. und 12. Klasse in Deutschland im Normalfall ohne Anerkennung durch die Schule möglich.
Ein Auslandsjahr während der 11. Klasse mit Anerkennung durch die Schule ist leider in noch keinem der G-8-Bundesländer möglich.
Wir empfehlen unseren Bewerber:innen und deren Eltern, so früh wie möglich Kontakt mit der Schulleitung der derzeit besuchten Schule bzw. der Schule, die nach dem Auslandsaufenthalt besucht werden soll, aufzunehmen, um die verschiedenen Möglichkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schuljahr im Ausland zu besprechen und ggfs. einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen.