ODI ist ein gemeinnütziger Verein, der nicht gewinnorientiert arbeitet und großen Wert auf Transparenz bei den anfallenden Programmgebühren und den damit verbundenen Leistungen legt. An dieser Stelle haben wir alle relevanten Informationen rund um das Thema Finanzen für Sie zusammengefasst.
Die Kosten für einen Schüleraustausch zahlt man in der Regel nicht aus der Portokasse. Ein Auslandsaufenthalt ist eine unglaublich wertvolle Erfahrung, dennoch ist es wichtig zu wissen, mit welchem Programmpreis Sie als Eltern bei einem Schüleraustausch rechnen müssen, was für Zusatzkosten noch einkalkuliert werden müssen und welche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Sofern nicht anders erwähnt, sind in unserem Programmpreis alle Kosten von der Abreise bis zur Rückkehr enthalten. Hinzu kommen je nach Land eventuell Flugkosten, Versicherung und/oder Visumsgebühren.
In den Länderwahlprogrammen Argentinien, Costa Rica und den USA ist der Flug im Programmpreis enthalten. In den Länderwahlprogrammen Frankreich, Irland und Spanien sowie in den Schulwahlprogrammen Kanada und Neuseeland ist der Flug nicht im Programmpreis enthalten – wir sind Ihnen aber gerne bei der Flugbuchung behilflich.
Alle Teilnehmer:innen müssen für die Dauer ihres Schüleraustausches umfassend versichert sein. Im Länderwahlprogramm USA ist unser Versicherungspaket bestehend aus Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung obligatorisch und im Programmpreis bereits enthalten. Im Schulwahlprogramm Kanada ist eine obligatorische Basiskrankenversicherung im Programmpreis enthalten und im Schulwahlprogramm Neuseeland ist die umfassende Unicare-Versicherung bereits beinhaltet. Bei Bedarf vermitteln wir gerne ein günstiges Versicherungspaket für Auslandsreisen bestehend aus Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Ausführliche Infos zum Thema Versicherung finden Sie hier.
Alle außereuropäischen Länder sind in der Regel visumspflichtig. Die Visumsgebühren sind je nach Land unterschiedlich und ebenso wie die mit der Visumsbeantragung verbundenen Kosten nicht im Programmpreis enthalten, da sie in der Regel direkt an die Botschaft zu entrichten sind.
Die Höhe des monatlichen Taschengeldes hängt vom Zielland ab sowie davon, ob man eher ländlich oder städtisch wohnt. In den meisten Programmen empfehlen wir ein monatliches Taschengeld von 150-250 €. Die Gastfamilien – egal ob sie eine Aufwandsentschädigung erhalten oder nicht – stellen Kost und Logis. Aber folgende Kosten muss Ihr Kind von seinem Taschengeld bezahlen: Hygieneartikel, Schulmaterial, Freizeitaktivitäten, Geschenke & Souvenirs, Mittagessen in der Schule. Erfahrungsgemäß benötigen Austauschschüler:innen im ersten und letzten Monat ihres Aufenthaltes sowie über Weihnachten (sofern ihr Schüleraustausch über Weihnachten dauert) die doppelte Menge an Taschengeld und während der restlichen Monate weniger.
Wenn Ihr Kind an unserem Schulwahlprogramm in Neuseeland teilnimmt, wird es in der Regel eine Schuluniform tragen müssen. An manchen Schulen kann man „Second Hand“ Uniformen erwerben. Eine neue Uniform kostet ca. 150-300 €. Auch in Argentinien und Costa Rica sind Schuluniformen Pflicht, die Kosten betragen hier ca. 100-150 €.
Je nach Land können noch weitere Kosten hinzukommen, z.B. für Reisen, Schulausflüge, Regionenwahl, Einführungsveranstaltung vor Ort, Schulbus, spezielle Kurse.
Länderspezifische Infos finden Sie auf der jeweiligen Länderseite unter "Programmdetails" und "Zusätzliche Kosten".
Wir möchten möglichst vielen Jugendlichen den Weg ins Ausland eröffnen und vergeben daher jährlich ODI-Stipendien und beraten Sie gerne zu weiteren Stipendienmöglichkeiten. Insbesondere unterstützen wir bei der Beantragung von Schüler-Auslands-BAföG, gewähren Rabatte für Gastfamilien und Geschwisterkinder und ermöglichen individuelle Ratenzahlungen.
Teilnehmer:innen, von denen bereits ein Geschwisterkind einen mindestens fünfmonatigen Schüleraustausch mit ODI gemacht hat, erhalten bei Vertragsabschluss für ein mindestens fünfmonatiges Schüleraustauschprogramm, einen Geschwisterrabatt in Höhe von 200 €. Bei gleichzeitiger Teilnahme von zwei Geschwistern an einem mindestens fünfmonatigen Schüleraustausch mit ODI erhält jeder einen Geschwisterrabatt in Höhe von 100 €.
Gastfamilien, deren Kind an einem mindestens fünfmonatigen Schüleraustausch mit ODI teilnimmt oder teilgenommen hat und zeitgleich oder später einen internationalen Gast für mindestens fünf Monate aufnehmen, erhalten nach Ende der Gastaufnahme einen Gastfamilienrabatt in Höhe von 50 € pro Monat der Gastaufnahme.
ODI vergibt seit dem Schuljahr 2005/2006 jährlich Teil- bzw. Vollstipendien für Schüleraustausche in verschiedenen Ländern für weltoffene und reiselustige Schüler:innen. Als gemeinnütziger Verein ist es uns ein großes Anliegen, den internationalen Jugendaustausch zu unterstützen und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, diese wichtige und prägende Erfahrung machen zu können.
Darüber hinaus arbeiten wir mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, die diverse Stipendien für Auslandsaufenthalte vergeben:
Sie möchten mehr über die Anzahl und den Umfang der Stipendien sowie die Bewerbungsunterlagen, -voraussetzungen und -fristen erfahren?
Viel zu wenig bekannt ist, dass für einen Schüleraustausch im Ausland (Schuljahr oder Schulhalbjahr) Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gezahlt werden. Unser Ziel ist es, möglichst jedem austauschbegeisterten Jugendlichen einen Schüleraustausch zu ermöglichen. Das Auslands-BAföG für Schüler:innen kann in diesem Fall eine große finanzielle Hilfe darstellen. Die Bewilligung nimmt in der Regel einige Monate in Anspruch und daher empfehlen wir, mit dem Antragsverfahren möglichst sofort zu beginnen. Der Förderungshöchstbetrag beträgt pro Monat 754 € und wird als nicht zurückzuzahlender Zuschuss ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen eine zusätzliche Reisekostenzulage von bis zu 1.000 €. Das zuständige BAföG-Amt ergibt sich aus dem Gastland für den geplanten Auslandsaufenthalt. Über diesen Link und eine interaktive Weltkarte finden Sie das zuständige Amt: www.bafög.de/de/ausland---studium-schulische-ausbildung-praktika-441.php. Im Internet gibt es auf der Seite www.bafoeg-rechner.de/Rechner ein Formular, mit dem errechnet werden kann, ob mit Ihrem Einkommen ein Anspruch auf Auslands-BAföG besteht. Die Antragsformulare bekommen Sie von den jeweils zuständigen Ämtern, die meisten sind direkt auf deren Internet-Seiten online abrufbar. Eine Ausfüllhilfe für die Antragsformulare schicken wir Ihnen gerne zu. Sie benötigen zudem neben einer Auskunft über Ihr Familieneinkommen (Steuerbescheid) einige Dokumente, die Sie von uns, der deutschen Schule oder (nach Programmbeginn) der Gastschule erhalten bzw. ausfüllen lassen. Es wird eine Schulbescheinigung von der Gastschule benötigt, die jedoch erst ausgestellt wird, wenn der oder die Schüler:in tatsächlich an der Schule ist. Die endgültige Bearbeitung des Antrages erfolgt also in jedem Fall erst, nachdem Ihr Kind bereits abgereist ist. Es ist jedoch möglich, einen vorläufigen Bescheid zu beantragen, der die Höhe des Zuschusses feststellt. Ein Infoblatt zum Thema Auslands-BAföG erhalten Sie nach der unverbindlichen Anmeldung für einen Schüleraustausch mit ODI mit der Anmeldebestätigung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt einen Info-Flyer für Schüler:innen zur Verfügung.
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Schüler:innen in Hamburg haben die Möglichkeit, über die Hamburger Schulbehörde eine finanzielle Förderung für ihren Schüleraustausch zu beantragen. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Die maximale Fördersumme für ein Schuljahresprogramm beträgt 5.000 € bzw. 2.500 € für ein Schulhalbjahr. Weitere Infos sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Die Preise und Leistungen für ein Schüleraustauschprogramm sind je nach Zielland und Programm unterschiedlich. Eine Übersicht über alle Programme und Preise finden Sie hier:
Weitere je nach Zielland und Programm unterschiedliche Leistungen finden Sie auf den jeweiligen Länderseiten unter „Im Programmpreis enthalten“. Hier erfahren Sie, ob der Flug und die Versicherung im Programmpreis enthalten sind und ob es z.B. eine Einführungsveranstaltung vor Ort gibt.
Hier möchten wir Ihnen erläutern, wie sich die Programmgebühren verteilen und wofür sie verwendet werden.
Der größte Anteil der Programmgebühren entfällt auf die Kosten der Partnerorganisation im Gastland. Hier entstehen Kosten für die Suche nach geeigneten Gastfamilie und Schulen sowie für die Betreuung während des gesamten Aufenthaltes. Unsere Partner in den Länderwahlprogrammen verfügen über ein Netzwerk von Ehrenamtlichen, deren Koordination das Büro der Partner mit Hauptamtlichen übernimmt. In einigen Ländern fallen Schulgebühren an und es wird den Gastfamilien ein Haushaltskostenzuschuss gezahlt.
In den Länderwahlprogrammen außerhalb von Europa sind die Reisekosten im Programmpreis enthalten. Ferner sind in einigen Ländern Versicherungen inkludiert und verpflichtend.
Das Fundament unseres gemeinnützigen Vereins sind unsere Ehrenamtlichen, denen wir regelmäßig Fortbildungsangebote machen. Gerade bei den Kennenlerngesprächen unserer potentiellen Weltenbummler:innen sowie bei den viertägigen Vorbereitungsseminaren und dem Nachbereitungswochenende unterstützen uns unsere Teamer und Returnees.
Die Organisation des gesamten Aufenthaltes und der Kontakt zur Partnerorganisation werden durch die Geschäftsstelle gewährleistet. Ebenso wird unser Notfalltelefon von den Hauptamtlichen in der Geschäftsstelle besetzt.
ODI als gemeinnütziger Verein wirtschaftet höchst kostenbewusst und falls es gelingt, Überschüsse zu generieren, kommen diese unseren Stipendienfonds zu Gute.