SchüleraustauschFAQs

Wie, wann, was?
Fragen und Antworten

Erfahrungsgemäß tauchen im Laufe des Bewerbungsprozesses bestimmte Fragen auf, die wir an dieser Stelle für dich gesammelt haben. Solltest du hier keine Antwort auf deine persönliche Frage finden, kannst du dich jederzeit gerne an die zuständige Programmkoordinatorin im Kölner Büro wenden. Oder nimm doch an einer unserer monatlich stattfindenden Online-Infoveranstaltungen teil. 

Termine

Allgemeine FAQs zum Schüleraustausch

Für einen Schüleraustausch solltest du viel Offenheit, Flexibilität, Neugier und natürlich die richtige Motivation mitbringen. Wir erwarten von unseren Teilnehmer:innen ein hohes Maß an Anpassungsbereitschaft, Eigeninitiative und Interesse an der Lebensweise im Zielland. Bei den meisten Ländern solltest du zum Reisezeitpunkt zwischen 15 und 18 Jahren alt sein, in einigen Programmen können auch jüngere Jugendliche teilnehmen. Zudem ist es wichtig, dass du körperlich und psychisch fit und gesund bist und dass du unter keinen starken (Haustier-) Allergien leidest.

Der erste Schritt zu einem Schüleraustausch mit ODI ist die unverbindliche Anmeldung über unsere Website für dein Wunschland. Daraufhin erhältst du per Email weitere Infos zum Programm und zum Bewerbungsablauf. Infos zu den Bewerbungsfristen findest du bei den Programmdetails der einzelnen Länder.

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Ob du dir die Schule und den Ort aussuchen kannst, hängt von der Programmart deines Wunschlandes ab. Bei den ODI-Länderwahlprogrammen (Europa, Südamerika, USA) kann man sich die Region und den Ort in der Regel nicht genauer aussuchen. Unsere Partnerorganisationen suchen im ganzen Land nach geeigneten und interessierten Gastfamilien und Schulen. In den ODI-Schulwahlprogrammen (Kanada, Neuseeland) sucht man sich im Vorfeld den Schuldistrikt (Kanada) bzw. die Schule (Neuseeland) aus und weiß somit, wo man seinen Schüleraustausch verbringen wird. Infos zur Programmart findest du bei den Programmdetails der einzelnen Länder.

Die Teilnehmer:innen der ODI-Schüleraustauschprogramme besuchen in der Regel öffentliche High Schools – in Einzelfällen auch Privatschulen. Du wirst im Normalfall deinem Alter entsprechend in die Klasse 9, 10 oder 11 eingestuft. Genauere Infos zur Schule im Gastland findest du bei den Programmdetails der einzelnen Länder.

Nein, die Gastfamilie sucht dich aus. Die Zuteilung erfolgt bei den Länderwahlprogrammen (Europa, Lateinamerika, USA) durch die Partnerorganisation bzw. bei den Schulwahlprogrammen durch die Schule (Neuseeland) bzw. den Schuldistrikt (Kanada). Die Gastfamilien werden von unseren Partnerorganisationen nach eingehender Prüfung ausgewählt und kontrolliert. Hier appellieren wir an dich und deine Eltern, offen zu sein und der zugeteilten Gastfamilie eine Chance zu geben, auch wenn sie auf den ersten Blick vielleicht nicht den Wünschen und Vorstellungen entspricht. 

„Gastfamilie“ im Schüleraustausch kann alles bedeuten: neben der „normalen“ Familie mit Vater, Mutter, Kind oder Kindern, auch jüngere Paare oder alleinstehende Personen ohne Kind oder Kinder, ältere Personen oder Paare, deren Kinder schon erwachsen und aus dem Haus sind, sowie Patchwork-Familien jeder Art. Es kann KEINE Zusage oder Garantie für ein bestimmtes Gastfamilienprofil gegeben werden (Gastgeschwister, soziale/gesellschaftliche Stellung, Bildungsstand, etc.). Länderspezifische Infos zu den Gastfamilien findest du bei den Programmdetails der einzelnen Länder.

Ein Gastfamilienwechsel ist möglich, jedoch ist er bei Problemen mit der Gastfamilie in der Regel nicht der erste Schritt zur Konfliktlösung. Viele Probleme im Gastland entstehen durch kulturelle oder sprachliche Missverständnisse. Aus diesem Grund versuchen unsere Partner vor Ort zunächst, mit dir und der Gastfamilie zusammen zu klären, was schief gelaufen sein könnte. Wenn Gespräche und Kompromisse nicht mehr weiterhelfen, kann die Familie gewechselt werden. Übrigens: Jede:r dritte bis vierte Weltenbummler:in wechselt mindestens einmal die Gastfamilie. Ein Familienwechsel ist also keine Schande!

Die große Frage für jede:n Weltenbummler:in lautet: Wann erfahre ich endlich, wer meine Gastfamilie ist? Leider können wir diese Frage nur schwer beantworten. In den meisten Programmen kommt die Gastfamilieninformation ein paar Monate oder Wochen vor der geplanten Ausreise. In Einzelfällen kann es auch kurzfristiger sein. Besonders im USA-Programm kommt es jedes Jahr zu sogenannten Spätplatzierungen, mitunter nur wenige Tage vor der geplanten Ausreise. Aber die gute Nachricht ist: der Zeitpunkt der Gastfamilieninformation sagt nichts darüber aus, ob die Chemie zwischen Gast und Gastfamilie passt oder nicht. Hier appellieren wir, Vertrauen in ODI und seine Partner im Ausland zu haben und sich und der Gastfamilie eine Chance zu geben, unabhängig vom Zeitpunkt der Gastfamilieninformation.

Uns ist wichtig, dass du während deines gesamten Aufenthaltes gut und persönlich betreut wirst. Darum hast du eine lokale Betreuungsperson in deiner näheren Umgebung, die sich um dich kümmert und an die du dich jederzeit bei allen häuslichen oder schulischen Problemen und Sorgen wenden kannst. Je nach Programmart ist diese lokale Betreuungsperson ein:e Mitarbeiter:in der ausländischen Partnerorganisation (Europa, Südamerika, USA), des Schuldistrikts (Kanada) oder der Schule (Neuseeland). Zudem ist das Kölner ODI-Büro jederzeit für dich und deine Eltern da. Auch außerhalb der Bürozeiten sind wir über unsere Notfallnummer erreichbar – sieben Tage die Woche, 24 Stunden lang!

Wir raten davon ab, dass deine Eltern dich während der ersten Monate deines Schüleraustausches, also während der Eingewöhnungsphase, besuchen. Es würde dir durch einen solchen Besuch sehr schwer fallen „anzukommen“ und dich zu integrieren, denn schließlich stellen deine Eltern ein „Stück Zuhause“ dar und ihre Rückreise kann schnell zu Heimweh  bzw. Irritationen führen. Gegen Ende des Programms sind Elternbesuche aber in der Regel kein Problem und können sogar für beide Seiten sehr interessant und lustig sein – natürlich vorausgesetzt, dass deine Gastfamilie einverstanden ist. Besuche von Freund:innen sind in der Regel nicht möglich, da sie sehr wahrscheinlich minderjährig sind.

Innerhalb Europas genügt für deutsche Staatsangehörige ein gültiger Personalausweis. Für die außereuropäischen Länder benötigst du für einen Schüleraustausch ein in der Regel kostenpflichtiges Visum, das du bei der jeweiligen Botschaft bzw. beim jeweiligen Konsulat in Deutschland persönlich oder online beantragen und auch zusätzlich bezahlen musst. Ein gültiger maschinenlesbarer Reisepass ist hierfür Voraussetzung. Bei der Visumsbeantragung sind wir dir und deinen Eltern selbstverständlich behilflich. Länderspezifische Infos zum Visum findest du bei den Programmdetails der einzelnen Länder.

Wenn deine Eltern während deines Schüleraustauschs mit ODI gerne selber die Erfahrung machen möchten, wie es ist, einen Jugendlichen aus einem anderen Land in der eigenen Familie zu haben, dann können sie gerne ODI-Gastfamilie werden. Wir sind immer auf der Suche nach netten Gastfamilien für unsere jugendlichen Gäste aus aller Welt. Die Gastaufnahme ist aber keine Voraussetzung für deine Teilnahme an einem Schüleraustausch mit ODI.

Du hast weitere Fragen? Wir helfen dir gerne!

Steph Holm (USA)
Lara Oelke (Spanien, Lateinamerika)
Gaby Kühn (Kanada, Neuseeland)
Marie Mayer (Irland)
Kerstin Schupp (Frankreich)

 


0221-6060855-0 E-Mail

Schüleraustausch in Zeiten von Corona!?
Fragen und Antworten

Sich in Zeiten einer Pandemie für die Teilnahme an einem internationalen Austauschprogramm zu entscheiden, wirft viele Fragen auf, über die man im Vorfeld gründlich nachdenken sollte. Auch wenn viele Länder aktuell ihre coronabedingten Einreisebeschränkungen gelockert oder aufgehoben haben, ist das Ende der Corona-Pandemie leider noch immer nicht absehbar. Mit diesem Infoblatt möchten wir euch und Ihnen die wichtigsten und häufigsten Fragen in diesem Kontext beantworten, um euch und Ihnen eine gute Grundlage für eine bewusste und fundierte Entscheidung zu geben.

Eine wichtige Antwort möchten wir gerne vorab geben: Sowohl wir von ODI als auch unsere internationalen Partner planen, alle Programme ab Sommer 2023 sowie ab Januar/Februar 2024 regulär stattfinden zu lassen.

Die FAQs werden laufend aktualisiert. Stand Februar 2023.

Aktuelle FAQs zur Corona-Situation

Finden Schüleraustauschprogramme in Zeiten von Corona überhaupt statt?

Grundsätzlich ja. Wie „normal“ ein Schüleraustauschprogramm stattfinden kann hängt unter anderem davon ab, wie sich in dem jeweiligen Land aktuell das Infektionsgeschehen darstellt, ob Reisewarnungen bestehen oder möglicherweise Einreiseverbote ein Programm faktisch unmöglich machen. Es ist davon auszugehen, dass in den Hochzeiten der Pandemie fast überall auf der Welt ähnliche Coronaregeln gelten wie bei uns: Maskenempfehlung oder -pflicht, Abstandhalten, Hygiene. Es kann aber auch sein, dass noch strengere Regeln gelten. Ferner kann es sein, dass der Unterricht in Teilen digital stattfindet und dass außerschulische Aktivitäten, Clubs und AGs nur eingeschränkt stattfinden. In jedem Fall gilt: wenn man sich für die Programmteilnahme in einem bestimmten Land entscheidet und die Einreise möglich ist, dann muss man bereit sein, sich gegebenenfalls an alle dort geltenden Coronaregeln zu halten!

Was passiert mit den bereits bezahlten Programmkosten, wenn das Programm wegen Corona zum geplanten Termin nicht starten kann, weil ein Einreiseverbot besteht, keine Visa erteilt werden oder eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht?

Wenn das Programm coronabedingt nicht stattfinden kann, besteht nach dem Pauschalreiserecht Anspruch auf Erstattung des bereits bezahlten Programmpreises. Es ist jedoch so, dass wir einen Großteil der Leistungen schon vor der Ausreise erbringen wie zum Beispiel Beratung, Bearbeitung der Bewerbung oder Organisation und Durchführung des Vorbereitungsseminars oder auch Überweisung der Programmgebühren an die ausländische Partnerorganisation. Daher wären wir sehr dankbar für eine Beteiligung an diesen Kosten in Höhe von 10 % des Programmpreises. Das ist natürlich freiwillig, aber wir würden uns sehr über diese Form der Wertschätzung unserer Arbeit freuen.

Kann die Programmteilnahme verschoben werden, wenn eine Einreise in das Gastland wegen Corona zum geplanten Termin nicht möglich ist?

Ja, eine Verschiebung des Programms um ein halbes oder auch ein ganzes Schuljahr ist ohne zusätzliche Kosten möglich, wenn der Programmstart wegen Corona zum geplanten Termin nicht möglich ist. Wenn eine Verschiebung um ein ganzes Schuljahr nicht geht, ist auch eine Verkürzung des Schuljahres auf ein halbes Schuljahr in Verbindung mit einer Verschiebung in die zweite Schuljahreshälfte möglich. In diesem Fall wird die Differenz des Programmpreises für ein halbes und ein ganzes Schuljahr selbstverständlich erstattet.

Kann das Programm auf ein anderes Land umgebucht werden, wenn eine Einreise in das Gastland wegen Corona zum geplanten Termin nicht möglich ist?

Ja, der Wechsel zu einem anderen Gastland ist grundsätzlich möglich, wenn der Programmstart wegen Corona zum geplanten Termin nicht möglich ist und sofern das jeweilige andere Gastland noch Kapazitäten/freie Plätze hat. Hier kann es unter Umständen zu zusätzlichen Kosten kommen, falls das „neue“ Gastland einen höheren Programmpreis hat als das „alte“. Im umgekehrten Fall wird die Differenz selbstverständlich erstattet.

Muss man bei Programmstart im Gastland in Quarantäne und wie sieht die aus? Welche Kosten entstehen für die Quarantäne?

Ob, wie lange und wo (Gastfamilie oder Hotel?) man nach der Anreise in Quarantäne muss, hängt von den  zum Zeitpunkft der Abreise geltenden Bestimmungen in dem jeweiligen Gastland ab. Falls eine Quarantäne obligatorisch ist, kann es sein, dass Zusatzkosten anfallen. Wir teilen dir und deinen Eltern so früh wie möglich die Bedingungen und Kosten mit, so dass gemeinsam entschieden werden kann, ob die Quarantäne und die damit verbundenen Kosten akzeptiert werden. Aktuell sind in den meisten Ländern die coronabedingten Einreisebeschränkungen gelockert oder aufgehoben.

Wie läuft das Vorbereitungsseminar in Zeiten von Corona ab?

Das Vorbereitungsseminar ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der ODI-Schüleraustauschprogramme. Im Frühjahr 2022 haben die Vorbereitungsseminare für die Ausreise im Sommer 2022 als Präsenzseminare stattgefunden und auch die Seminare im November 2022 (für die Ausreise im Januar/Februar 2023) sowie im Frühjahr 2023 (für die Ausreise im Sommer 2023) sind aktuell als Präsenzseminare geplant. In welcher Form die Seminare stattfinden können, hängt jedoch von den dann geltenden Bestimmungen für Veranstaltungen ab. Sollte eine Präsenzform nicht möglich sein, wird es mehrere Termine für digitale Vorbereitungsseminare geben, die - wie die Präsenzseminare auch - von unseren Programmkoordinator:innen und Ehrenamtlichen durchgeführt werden und inhaltlich alle wichtigen Punkte und Themen, die für die Vorbereitung auf einen Schulaufenthalt im Ausland notwendig sind, beinhalten werden.

Gilt das ODI-Versicherungspaket auch, wenn für das Gastland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt besteht und deckt das ODI-Versicherungspaket auch eine Covid19-Erkrankung ab, die während des Aufenthaltes auftritt?

Ja, das ODI-Versicherungspaket gilt auch, wenn für das Gastland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt besteht, da ein Schüleraustauschprogramm vom Versicherer nicht als touristische Reise eingestuft wird und es deckt auch die Kosten für eine Covid19-Erkrankung, die während des Aufenthaltes auftritt.

Greift die über ODI abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) auch, wenn man das Programm aufgrund einer eigenen Covid-19-Erkrankung oder eines Einreiseverbotes des Gastlandes nicht starten kann?

Ja, abweichend zu den zu Grunde liegenden Bedingungen besteht im Rahmen der RRKV der Einschluss der Erkrankung an Covid-19. Allerdings: ein ausschließlich positiver Test stellt noch keine Erkrankung dar. Zusätzlichen kann gegen einen Mehrbeitrag eine Quarantäne-Absicherung eingeschlossen werden.

Was passiert, wenn es während des Aufenthaltes im Gastland wegen Corona zu einem Lockdown und Schulschließungen kommt? Wird das Programm dann vorzeitig beendet?

Sollte sich das Infektionsgeschehen im Gastland derart entwickeln, dass die jeweilige Regierung einen Lockdown über das Land oder einzelne Regionen verhängt, der auch Schulschließungen beinhaltet, entscheiden wir gemeinsam mit den Teilnehmenden und den Eltern, ob das Programm vorzeitig beendet oder fortgesetzt werden soll, sofern auch die ausländische Partnerorganisation und die Gastfamilie bereit sind, das Programm fortzusetzen. Ein pauschaler Abbruch der Programme ist nicht geplant. Falls Teilnehmende und Eltern das Programm vorzeitig beenden möchten, unterstützen wir sie dabei.

Gibt es eine Rückerstattung des Programmpreises, wenn das Programm während des Aufenthaltes wegen Corona vorzeitig beendet wird?

Eine Rückerstattung des Programmpreises bei einem vorzeitigen coronabedingten Programmende ist in der Regel leider nicht möglich, da die meisten Leistungen und Kosten bereits im Vorfeld erbracht worden und entstanden sind. Lediglich die Kosten für das ODI-Versicherungspaket, das in dem Fall storniert würde, können erstattet werden. Bei den Schulwahlprogrammen in Kanada und Neuseeland sowie bei den Länderwahlprogrammen Spanien und Irland werden zudem die nicht in Anspruch genommenen Gastfamilienaufwendungen erstattet.

Muss man für die Teilnahme an einem ODI-Programm gegen Covid-19 geimpft sein?

Aktuell ist die Einreise in alle Programmländer auch ohne vollständige Corona-Impfung möglich. Je nach Programmland handhaben aber unsere Partnerorganisationen (PO) dieses Thema unterschiedlich: unsere PO in Spanien akzeptiert im Programmjahr 2023-24 nach wie vor nur vollständig geimpfte Teilnehmer:innen, ab dem Programmjahr 2024-25 werden voraussichtlich auch wieder Jugendliche ohne Corona-Impfung akzeptiert. Unsere PO in Irland verlangt bis auf weiteres eine vollständige Corona-Impfung, ist aber in Einzelfällen nach Rücksprache zu Ausnahmen bereit. Unsere PO in den USA akzeptiert vorzugsweise vollständig geimpfte Teilnehmer:innen, behält sich somit vor, ungeimpfte Bewerber:innen abzulehnen, wenn aufgrund der fehlenden Impfung keine aufnahmebereite Gastfamilie und/oder kein Schulplatz gefunden werden können. Unsere POs in Argentinien, Chile, Costa Rica und Frankreich haben diesbezüglich keine Einschränkungen mehr und akzeptieren auch ungeimpfte Bewerber:innen. Die meisten unserer Partnerschuldistrikte in Kanada sowie unsere Partnerschulen in Neuseeland akzeptieren wieder ungeimpfte Bewerber:innen, behalten sich aber ebenfalls vor, ungeimpfte Bewerber:innen abzulehnen, wenn aufgrund der fehlenden Impfung keine aufnahmebereite Gastfamilie gefunden wird. Vereinzelt lehnen Schuldistrikte (Kanada) und Schulen (Neuseeland) die Aufnahme ungeimpfter Bewerber:innen ab.

Abgesehen von der Gastfamiliensituation ist nicht komplett auszuschließen, dass sich gesetzliche Einreisebestimmungen in den diversen Ländern kurzfristig wieder ändern, sollte sich das Infektionsgeschehen wieder verschärfen. Wir sprechen daher die dringende Empfehlung aus, sich für die Programmteilnahme gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Deine/Ihre Frage war nicht dabei? Dann besuch/besuchen Sie doch eine unserer monatlich stattfindenden Online-Infoveranstaltungen oder unsere länderspezifische Online-Sprechstunde.

Ansonsten stehen wir dir/Ihnen auch sehr gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung – im Kölner ODI-Büro, telefonisch oder per Skype/Zoom. Über dieses Kontaktformular kannst du/können Sie uns eine Terminanfrage schicken.

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